Pflicht seit 2025

E-Rechnung

Alles, was Sie zur elektronischen Rechnungspflicht in Deutschland wissen müssen.

1Was ist eine E-Rechnung?

Eine E-Rechnung ist keine einfache PDF-Datei — sie ist eine strukturierte, maschinenlesbare Rechnung, die elektronisch übermittelt wird. PDFs gelten unter der neuen Pflicht ausdrücklich nicht als E-Rechnung, da die enthaltenen Daten nicht automatisch weiterverarbeitet werden können.

E-Rechnungen enthalten die Rechnungsdaten in einem standardisierten XML-Format (z. B. XRechnung oder ZUGFeRD), das direkt von ERP-Systemen, Buchhaltungsprogrammen und Steuerbehörden eingelesen und verarbeitet werden kann.

Die europäische Norm EN 16931 definiert das semantische Datenmodell, auf dem alle zulässigen Formate basieren müssen. So wird sichergestellt, dass eine E-Rechnung in jedem EU-Mitgliedstaat verarbeitbar ist.

2Rechtliche Grundlage

Die Pflicht zur E-Rechnung wurde in Deutschland durch das Wachstumschancengesetz (BGBl. 2024 I Nr. 108) eingeführt, das am 27. März 2024 in Kraft getreten ist. Es ändert § 14 UStG (Umsatzsteuergesetz) grundlegend: Ab den gesetzlich definierten Stichtagen gilt die strukturierte E-Rechnung als Standardformat für Umsätze zwischen inländischen Unternehmen.

Auf europäischer Ebene treibt die Initiative ViDA (VAT in the Digital Age) eine einheitliche digitale Umsatzsteuermeldung voran, die mittelfristig auch grenzüberschreitende B2B-Rechnungen betreffen wird.

3Wer ist betroffen?

Die Pflicht gilt für alle umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen (§ 2 UStG), die Leistungen an andere im Inland ansässige Unternehmen erbringen (B2B). Beide Vertragsparteien müssen ihren Sitz, ihre Geschäftsleitung oder eine umsatzsteuerrechtlich relevante Betriebsstätte in Deutschland haben.

Nicht betroffen sind:

  • Rechnungen an Verbraucher (B2C)
  • Kleinbetragsrechnungen bis 250 € brutto (§ 33 UStDV)
  • Fahrausweise / Reisetickets
  • Umsätze, die nach § 4 Nr. 8–29 UStG steuerfrei sind
  • Kleinunternehmer gemäß § 19 UStG sind von der Sendepflicht befreit, müssen aber empfangen können

4Zeitplan

Aktiv seit01.01.2025
Bereits in Kraft

Empfangspflicht für alle Unternehmen

Alle deutschen B2B-Unternehmen müssen in der Lage sein, strukturierte E-Rechnungen zu empfangen und zu verarbeiten. Für den Empfang ist keine spezielle Software erforderlich — eine einfache E-Mail-Adresse genügt.

Übergangsregelung: Bis zum 31.12.2026 dürfen Rechnungssteller weiterhin Papier- oder PDF-Rechnungen versenden, sofern der Empfänger zustimmt.

Ab01.01.2027
Demnächst

Sendepflicht für große Unternehmen

Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 800.000 € (im Jahr 2026) müssen ab diesem Datum strukturierte E-Rechnungen versenden. Papier- und PDF-Rechnungen sind für diese Unternehmen ab dann nicht mehr zulässig.

EDI-Formate (EDIFACT etc.) dürfen bis 31.12.2027 mit Zustimmung des Empfängers weiterhin genutzt werden.

Ab01.01.2028
Geplant

Sendepflicht für alle Unternehmen

Alle deutschen B2B-Unternehmen — unabhängig von Größe und Umsatz — müssen dann strukturierte E-Rechnungen versenden. Ab diesem Datum sind Papier- und PDF-Rechnungen im B2B-Bereich vollständig unzulässig.

5Empfangen: Was brauche ich?

Für den Empfang reicht eine E-Mail-Adresse.

Die Empfangspflicht gilt seit dem 1. Januar 2025 für alle betroffenen Unternehmen. Der Gesetzgeber hat die technischen Anforderungen bewusst niedrig gehalten: Es gibt keine Pflicht, ein bestimmtes Portal, eine bestimmte Software oder ein EDI-System einzusetzen.

E-Rechnungen im ZUGFeRD-Format werden als gewöhnliche PDF-Datei mit eingebettetem XML per E-Mail versendet. Der Empfänger muss lediglich:

  • Eine E-Mail-Adresse bereitstellen, an die Rechnungen gesendet werden können
  • Den E-Mail-Anhang öffnen und lesbar speichern können
  • Die Rechnung gemäß den steuerrechtlichen Anforderungen 10 Jahre archivieren (unveränderlich, lesbar)

Für die reine Empfangspflicht ist daher keine Investition in neue Software notwendig. Wer die eingehenden Rechnungen jedoch automatisch weiterverarbeiten, prüfen oder in die Buchhaltung übernehmen möchte, profitiert von einer geeigneten Lösung wie Facturado.

6Versenden: Was brauche ich?

Für das Versenden von E-Rechnungen ist geeignete Software erforderlich, die in der Lage ist, die Rechnungsdaten in einem konformen Format (XRechnung, ZUGFeRD oder Peppol BIS) zu erzeugen. Eine händisch erstellte XML-Datei oder ein normales PDF genügen nicht.

Die Software muss sicherstellen, dass:

  • Alle Pflichtangaben nach § 14 Abs. 4 UStG korrekt eingebettet sind
  • Die erzeugte Datei die Anforderungen der Norm EN 16931 erfüllt
  • Das gewählte Format vom Empfänger verarbeitbar ist (ZUGFeRD ist am weitesten verbreitet)

Je nach Unternehmensgröße und Umsatz gilt die Sendepflicht ab dem 1. Januar 2027 oder spätestens ab dem 1. Januar 2028. Eine frühzeitige Umstellung ist empfehlenswert, um Prozesse rechtzeitig zu testen.

7Formate im Überblick

ZUGFeRDEmpfohlen

Hybridformat: PDF/A-3 mit eingebettetem XML. Für Menschen lesbar (PDF) und für Maschinen verarbeitbar (XML) zugleich. Ideal für den Übergang, da gewöhnliche E-Mail-Workflows weiterhin funktionieren.

XRechnung

Reines XML-Format, gesetzlicher Standard für die öffentliche Verwaltung in Deutschland. Kein visuelles PDF — ausschließlich für die maschinelle Verarbeitung konzipiert.

Peppol BIS

Europäisches Netzwerkformat für den sicheren Austausch über das Peppol-Netzwerk. Besonders relevant für grenzüberschreitende Rechnungen innerhalb der EU und für die öffentliche Beschaffung.

Alle drei Formate basieren auf der europäischen Norm EN 16931 und sind in Deutschland rechtlich gleichwertig. Für die meisten Unternehmen ist ZUGFeRD der einfachste Einstieg.

8Facturado als Lösung

Facturado unterstützt Sie bei beiden Seiten der E-Rechnungspflicht — vom einfachen Empfang bis zur vollautomatischen Erstellung und dem Versand konformer E-Rechnungen.

E-Rechnungen erstellen & versenden

Erstellen Sie rechtskonforme E-Rechnungen im ZUGFeRD- oder XRechnung-Format direkt aus Facturado — mit einem Klick, fertig zum Versand.

Revisionssichere Archivierung

Facturado archiviert alle Rechnungen unveränderlich und für 10 Jahre abrufbar — vollständig konform mit den Anforderungen der GoBD.

Vollständiges ERP

E-Rechnung ist nur ein Teil von Facturado. Verwalten Sie Angebote, Aufträge, Logistik und Finanzen in einem einzigen System.

Empfang per E-MailIn Entwicklung

Leiten Sie eingehende E-Rechnungen einfach an Ihre Facturado-Adresse weiter. Das System erkennt und verarbeitet ZUGFeRD- und XRechnung-Dateien automatisch.